Fragen im Kursbereich Yoga |
Frage: Wie ist der Zehn-Wochen-Kurs bei Ausfall durch Krankheit geregelt?
Antwort: Die Stunden können bei ärztlich bescheinigter Krankheit nachgeholt werden.
|
Frage: Verliere ich meinen Platzanspruch, wenn ich nicht in dem vereinbarten Kurs erscheine?
Antwort: Bei uns gibt es eine offene Yoga-Tausch-Börse die jeder Teilnehmer nutzen kann, d.h.
Sie können bei freien Plätzen zwischen den Kursen pendeln.
|
Frage: Wie wird die Yoga Teilnahme für Schichtarbeiter geregelt?
Antwort: Schichtarbeiter pendeln ganz selbstverständlich zwischen Früh- und Abend-Kursen.
|
Frage: Welche Möglichkeiten habe ich bei Erkrankung als Yoga-Klubmitglied?
Antwort: Die Klubmitgliedschaft wird bei ärztlich bestätigten Erkrankungen für den
entsprechenden Zeitraum ausgesetzt bzw. mit einer Frist von einem Monat beendet.
|
Frage: Welche Krankenkassen bezahlen die Yoga-Kurse?
Antwort: Yoga, Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung wird jeweils zu 80% von folgenden
Krankenkassen getragen: AOK, KKH, IKK, TKK, GEK, Barmer, DAK, alle BKK. Private Kassen auf Anfrage.
|
Frage: Gibt es in Ihrem Haus eine Bibliothek zu Yoga und Gesundheitsthemen?
Antwort: Ja, Ihnen steht eine große Auswahl an Büchern von Ayurveda bis Zen zur Verfügung.
|
Fragen im Wellnessbereich
|
Frage: Kann ich mir ein Wellnessprogramm individuell zusammenstellen?
Antwort: Ja, wir beraten Sie selbstverständlich entsprechend Ihren Vorstellungen und achten darauf,
dass sich die Anwendungen sinnvoll ergänzen.
|
Frage: Kann ich einen Geschenkgutschein auch telefonisch oder per E-Mail erwerben?
Antwort: Ja, wenn Sie uns den Namen der Beschenkten, die Wünsche Ihre Adresse und den Anlass
mitteilen, übersenden wir den Gutschein per Post.
|
Frage: Wie lange hat ein Gutschein Gültigkeit?
Antwort: Unsere Gutscheine sind ein Jahr gültig.
|
Frage: Gibt es gesundheitliche Einschränkungen bei der Wellnessanwendung?
Antwort: Im Beratungsgespräch kann unser Personal auch auf diese Frage Antwort geben und das
Programm entsprechend zusammenstellen.
|
Frage: Kann ich einen Gutschein auch an Sonnabenden oder Sonntagen einlösen?
Antwort: Nach vorheriger Absprache sind Wochenendtermine möglich.
|
Frage: Ist der Gutschein übertragbar?
Antwort: Ja.
|
Frage: Gibt es bei Ihnen auch männliche Kollegen/Masseure?
Antwort: Nein, bei uns arbeiten ausschließlich Frauen.
|
Frage: Sind die Wellnessanwendungen auch für Männer geeignet?
Antwort: Unbedingt, wir können nur ermutigen, dass auch Männer sich mal richtig entspannen
und relaxen.
|
Frage: Können Sie auch für Gruppen Wellnessveranstaltungen organisieren?
Antwort: Ja, bis acht Personen können nach einem vorher abgesprochenem Programm und Zeitpunkt
die Anwendungen in Anspruch nehmen.
|
Frage: Muss ich eigene Badeutensilien mitbringen?
Antwort: Nein, Sie können bei uns von Badeschuhen bis Bademantel gegen Gebühr alles ausleihen.
|
Frage: Ist ein Service von Getränken und Speisen möglich?
Antwort: Ja, bei allen Wellnessbehandlungen sind Tees und Wasser kostenlos. Bei größeren
Programmen ist auch ein Imbiss inbegriffen. Auf Wunsch ist z.B. ein ayurvedisches Essen möglich.
|