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Häufig gestellte Fragen    
Fragen im Kursbereich Yoga

Frage: Wie ist der Zehn-Wochen-Kurs bei Ausfall durch Krankheit geregelt?
Antwort: Die Stunden können bei ärztlich bescheinigter Krankheit nachgeholt werden.
Frage: Verliere ich meinen Platzanspruch, wenn ich nicht in dem vereinbarten Kurs erscheine?
Antwort: Bei uns gibt es eine offene Yoga-Tausch-Börse die jeder Teilnehmer nutzen kann, d.h. Sie können bei freien Plätzen zwischen den Kursen pendeln.
Frage: Wie wird die Yoga Teilnahme für Schichtarbeiter geregelt?
Antwort: Schichtarbeiter pendeln ganz selbstverständlich zwischen Früh- und Abend-Kursen.
Frage: Welche Möglichkeiten habe ich bei Erkrankung als Yoga-Klubmitglied?
Antwort: Die Klubmitgliedschaft wird bei ärztlich bestätigten Erkrankungen für den entsprechenden Zeitraum ausgesetzt bzw. mit einer Frist von einem Monat beendet.
Frage: Welche Krankenkassen bezahlen die Yoga-Kurse?
Antwort: Yoga, Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung wird jeweils zu 80% von folgenden Krankenkassen getragen: AOK, KKH, IKK, TKK, GEK, Barmer, DAK, alle BKK. Private Kassen auf Anfrage.
Frage: Gibt es in Ihrem Haus eine Bibliothek zu Yoga und Gesundheitsthemen?
Antwort: Ja, Ihnen steht eine große Auswahl an Büchern von Ayurveda bis Zen zur Verfügung.

Fragen im Wellnessbereich


Frage: Kann ich mir ein Wellnessprogramm individuell zusammenstellen?
Antwort: Ja, wir beraten Sie selbstverständlich entsprechend Ihren Vorstellungen und achten darauf, dass sich die Anwendungen sinnvoll ergänzen.
Frage: Kann ich einen Geschenkgutschein auch telefonisch oder per E-Mail erwerben?
Antwort: Ja, wenn Sie uns den Namen der Beschenkten, die Wünsche Ihre Adresse und den Anlass mitteilen, übersenden wir den Gutschein per Post.
Frage: Wie lange hat ein Gutschein Gültigkeit?
Antwort: Unsere Gutscheine sind ein Jahr gültig.
Frage: Gibt es gesundheitliche Einschränkungen bei der Wellnessanwendung?
Antwort: Im Beratungsgespräch kann unser Personal auch auf diese Frage Antwort geben und das Programm entsprechend zusammenstellen.
Frage: Kann ich einen Gutschein auch an Sonnabenden oder Sonntagen einlösen?
Antwort: Nach vorheriger Absprache sind Wochenendtermine möglich.
Frage: Ist der Gutschein übertragbar?
Antwort: Ja.
Frage: Gibt es bei Ihnen auch männliche Kollegen/Masseure?
Antwort: Nein, bei uns arbeiten ausschließlich Frauen.
Frage: Sind die Wellnessanwendungen auch für Männer geeignet?
Antwort: Unbedingt, wir können nur ermutigen, dass auch Männer sich mal richtig entspannen und relaxen.
Frage: Können Sie auch für Gruppen Wellnessveranstaltungen organisieren?
Antwort: Ja, bis acht Personen können nach einem vorher abgesprochenem Programm und Zeitpunkt die Anwendungen in Anspruch nehmen.
Frage: Muss ich eigene Badeutensilien mitbringen?
Antwort: Nein, Sie können bei uns von Badeschuhen bis Bademantel gegen Gebühr alles ausleihen.
Frage: Ist ein Service von Getränken und Speisen möglich?
Antwort: Ja, bei allen Wellnessbehandlungen sind Tees und Wasser kostenlos. Bei größeren Programmen ist auch ein Imbiss inbegriffen. Auf Wunsch ist z.B. ein ayurvedisches Essen möglich.
In eigener Sache

Sollten Sie ihren vereinbarten Wellness-Termin nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir um Absage bis 24 Stunden vorher, da wir ansonsten 50% des Preises der vereinbarten Behandlung berechnen müssen.